Tagsatzungen der Alten Garde Wangen a/A
Fassung vom 06. Mai 1993
Mitgliedschaft
Nur Aktivmitglieder der Zytglogge-Schränzer Wangen a/A können aufgenommen werden.
Ehemaliges Vorstandsmitglied, min. 5 Jahre im Vorstand und ein min. Alter von 25 Jahren, oder 10 Jahre ununterbrochenes Mitglied und ein min. Alter von 30 Jahren.
Es sind keine weiblichen Mitglieder erwünscht.
Neubewerber müssen an die Alte Garde ein schriftliches Eintrittsgesuch stellen.
Die Alte Garde legt eine individuelle Aufnahmeprüfung fest.
Die Aufnahme in die Alte Garde erfolgt nur bei einstimmiger Annahme aller Garde-Mitglieder.
Wahlmodus = Geheime Abstimmung.
Der Austritt aus der Alten Garde hat schriftlich zu erfolgen.
Aktivitäten
Unterstützung der Zytglogge-Schränzer, soweit als möglich.
Pflege der Kameradschaft und der Geselligkeit.
Es wird angestrebt, jährlich eine 2-tägige Reise zu unternehmen.
Gemütliche Garde-Zusammenkunft, 4 mal pro Jahr, wovon min. 1 bei Vollmond stattfinden muss.
Besonderes
Aus der Alten Garde ausgeschlossen wird, wer bei Punkt 7.3 nicht min. 2 mal anwesend ist.
Unpünktliches Erscheinen an den Garde-Zusammenkünften wird mit Abstinenz bis max. 24.00 Uhr bestraft.
Änderungen der Tagsatzungen sind nur mit mind. 2/3 Mehrheit aller Garde-Mitglieder möglich.
Über alle Anlässe der Alten Garde ist strikte Diskretion einzuhalten.
Ein Verstoss gegen Punkt 10.0 hat den sofortigen Ausschluss aus der Alten Garde zur Folge.
Bei allen Anlässen der Alten Garde und der Zytglogge-Schränzer ist der Trinkspruch "Säg Sali" auszusprechen. Bei nicht Einhaltung des Trinkspruches, ist den anwesenden Garde-Mitglieder ein Getränk nach freier Wahl zu bezahlen.
Die Gründer:
Bolzen, Chümi, Röbu
Fasnachtssamstag 07. März 1992